Es ändert sich so einiges im Steuerjahr 2022. Was sich genau für dich änder, erklären wir dir hier in unserem Beitrag. Interessant ist für Selbstständige, Familien, Selbstständige und Arbeitnehmer. Alle Änderungen auf einen Blick erhältst du hier.
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Steuern 2022 – Was ändert sich?
Seit dem 01.01.2022 sind viele steuerrelevante Neuregelungen in Kraft getreten. Davon können verschiedene Gruppen profitieren. Die Steuereinnahmen von Bund und Länder stiegen in den letzten Jahren deutlich an. Hierzu teilten die Behörden mit, dass im Vergleich zum ersten Pandemiejahr 2020 die Steuereinnahmen um 11,5 %, also auf knapp 761 Millionen Euro gestiegen sind. Hierbei profitierten die Länder von der Erholung der Wirtschaft, wohingegen der Bund noch immer viele Lasten bzgl. der Pandemie zu schultern hatte. In 2022 gibt es einige interessante steuerliche Änderungen. Weiterhin Homeoffice-Pauschale ansetzbar, der Corona-Bonus wurde verlängert, höhere Grenzen für steuerfreie Sachbezüge und mehr betriebliche Altersvorsorge. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die wichtigsten Änderungen und ob Sie in diesem Jahr Steuern sparen können.
Für Alleinerziehende
Hervorzuheben ist hier, dass der Entlastungsbetrag nunmehr unbefristet gilt. Der sogenannte Entlastungsbeitrag dient dazu, Alleinerziehende bei der Lohn- und Einkommensteuer zu entlasten. Damit auch die schwierigen Zeiten während der Pandemie berücksichtigt werden können, wurde dieser Betrag für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt. Angefangen wurde bei 1.908 Euro; mittlerweile liegt er bei 4.008 Euro jährlich. Als Zeichen der Anerkennung für die Situation in der sich Alleinerziehende befinden bleibt der Entlastungsbetrag nunmehr ab dem Jahr 2022 dauerhaft.
Steuern sparen für Selbstständige und Arbeitnehmer*innen
Der Grundfreibetrag für Arbeitnehmer*innen und Selbstständige wurde 2022 nochmals angehoben. Denn das Existenzminimum muss für alle steuerfrei sein. Deshalb gibt es bei der Einkommensteuer den sogenannten Grundfreibetrag. Im Jahr 2021 wurde er schon einmal aufgestockt auf von 9.408 Euro auf 9.744 Euro. Nunmehr, im Jahr 2022, wurde er erneut erhöht: nämlich auf 9.984 Euro. Damit ist gewährleistet, dass die Regierung die gestiegenen Lebensunterhaltungskosten berücksichtigt hat. Auch der Höchstbetrag für den Abzug etwaiger Unterhaltskosten wurde ebenfalls ab dem Jahr 2022 hochgesetzt.
Des Weiteren wird die kalte Progression weiter abgebaut. Denn eine Gehaltserhöhung soll sich schließlich auch im Geldbeutel der Arbeitnehmer*innen spürbar bemerkbar machen. Deshalb hat man den Einkommensteuertarif für 2022 dahingehend angepasst, dass der Effekt der „kalten Progression“ ausgeglichen werden kann. Im Klartext heißt das, dass die Gehälter nicht höher besteuert werden dürfen, als dass der Anstieg lediglich die Inflation ausgleichen würde.
Damit den vielen erschwerten Bedingungen, die die Coronapandemie mit sich brachte, entgegengehalten werden konnte, wurde von der Bundesregierung ein steuerfreier Bonus eingeführt. Dieser sollte Mitarbeiter*innen von Arbeitgeber*innen eine besondere Zuwendung geben. Unterstützung im Wert von bis zu 1.500 Euro können so ab dem 01.03.2020 steuerfrei ausgezahlt werden. Diese Regelung soll noch bis zum 31.03.2022 ihre Gültigkeit behalten.
Selbstständige und Unternehmen während der Pandemiezeit
Die Coronahilfen gelten weiter. So können beispielsweise Soloselbstständige und Unternehmer, die besonders unter der Pandemie leiden, die Coronahilfe noch bis Ende März 2022 in Anspruch nehmen. Die Unterstützung sieht folgendermaßen aus:
– Überbrückungshilfe IV: Regelt eine bis zu 90 %-ige Fixkostenerstattung für Unternehmen und Soloselbstständige.
– Verbesserter Eigenkapitalzuschuss: Richtet sich an Unternehmen, die besonders hart unter coronabedingten Schließungen leiden.
– Neustarthilfe für Soloselbstständige: Diese Regelung gilt ebenfalls weiter; bis zu 1.500 Euro können Soloselbstständige monatlich als direkten Zuschuss erhalten.
Des Weiteren bestehen auch noch gewisse Sonderregelungen in Bezug auf das Kurzarbeiterentgelt, die bis zum 31.03.2022 gelten. Die Antragsfrist für das KfW-Sonderprogramm wurde verlängert bis zum 30.04.2022, die Kreditobergrenze erneut hochgesetzt. Dieses Programm steht jedem Unternehmen aller Größen und Branchen zur Verfügung, damit sie ihren Liquiditätsbedarf decken können.
Wenn kleinere Betriebe bereits jetzt schon die Anschaffung neuer Maschinen o. ä. in den nächsten 3 Jahren planen, können sie den Investitionsabzugsbetrag in Ansatz bringen. Hierbei wird ein Teil der hierfür anfallenden Kosten bereits heute schon bei der Gewinnermittlung berücksichtigt. Durch die Corona-Pandemie konnten aber viele Unternehmen nicht vorausschauend planen und investieren, sodass die Drei-Jahres-Frist abzulaufen drohte. Daher wurden Unternehmen für begünstigte Investitionen, bei denen die Frist Ende 2020 ablaufen sollte, verlängert auf Ende 2021. Diese Frist wird jetzt nochmals um ein Jahr verlängert, sprich bis Ende 2022. Dann haben Unternehmen die Möglichkeit, ohne negative steuerliche Folgen ihre Investitionen nachzuholen.
Go Green Finance Tipp
Du möchtest mehr Geld sparen oder sogar nachhaltig investieren? Dann hast du hier eine Menge Tipps.
Wo können Grundstückseigentümer Steuern sparen?
Das Stichwort lautet hier: Grundsteuerreform. Bis zum 01.01.2025 soll die Grundsteuer als faire, unbürokratische und verfassungsfeste Regelung an den Start gehen. Verbunden damit ist, dass die bisherigen Einheitswerte als Berechnungsgrundlage der Grundsteuer wegfallen. An diese Stelle tritt dann in allen Bundesländern – sofern keine abweichenden Regelungen innerhalb der Länder getroffen wurden – der Grundsteuerwert. Dieser Wert wird vom Finanzamt anhand einiger Angaben, die die Grundstückseigentümer*innen mitteilen, ermittelt. Der Stichtag für die Mitteilung der Angaben ist der 01.01.2022. Bis dahin müssen Grundstückseigentümer*innen aber erst einmal nichts unternehmen. Wahrscheinlich werden sie Ende März 2022 anhand öffentlicher Bekanntmachungen weiter informiert.
Schutz der Gesundheit
Die angepasste Tabaksteuer soll den Gesundheits- und Jugendschutz weiter stärken. Egal ob E-Zigarette oder ganz herkömmlich. Das Konsumverhalten auf dem Tabakwarenmarkt hat sich deutlich geändert. Deshalb werden die Tabaksteuertarife ab 01.01.2022 angepasst, was gleichzeitig auch den Gesundheits- und Jugendschutz stärken soll. Die Steuer auf Feinschnitt und Zigaretten soll demnach in 4 Stufen bis 2026 angehoben werden. Angepasst wird weiterhin die Besteuerung der Substanzen, die E-Zigaretten enthalten und angepasst wird auch die Besteuerung von erhitztem Tabak. Auch Wasserpfeifentabak fällt unter die angepassten Steuern 2022.