Steuern für Selbstständige verstehen mit go green finance

Das große Steuer ABC: Welche Steuern für Selbstständige gibt es? 

Viele starten mit einem Kleingewerbe. Je nach Umsatz kann diese Unternehmensform steuerfrei sein. Ab wann musst du Steuern zahlen und vor allem wie viel, erfährst du in diesem Artikel.

Das große Steuer ABC für Selbstständige

Steuern für Selbstständige: Welche Aussichten der steuerfreien Selbstständigkeit gibt es? 

Wir erklären dir die wichtigsten Steuern für Kleingewerbetreibende und ab wie viel Umsatz du verpflichtet bist Abgaben zu zahlen. Je nach Unternehmensform musst du unterschiedliche Steuern bezahlen. Wie du diese berechnen kannst, verraten wir dir hier. Von Anfang an ist klar, dass du als Selbstständiger deinen Verdienst nicht 1 zu 1 behalten darfst. Umsatz muss versteuert werden.

Solange dir bewusst ist, wie viel du von Anfang an bezahlen musst, wirst du keine bösen Überraschungen erleben. Hier erhältst du einen Überblick über alle anfallenden Steuern ab deiner Gründung.

Steuern für Selbstständige verstehen mit go green finance
Steuern sind nicht sexy, dennoch ist es besser, wenn man sich damit auseinandersetzt, als wenn man aufgibt!
Bildquelle: unsplash.com

Was ist ein Kleingewerbe und warum ist es steuerfrei?

Die Gewerbeform „Kleingewerbe“ kann man so nicht in der Gewerbeanmeldung ankreuzen. Wenn du nicht mit einen hohen Umsatz  beginnst, bist du von allein Einzelunternehmer. Dennoch musst du das im Bürgeramt oder bei einer Gewerbeanmeldung angeben. Kleingewerbetreibende bist du so lange, bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Die einfache Buchführung ist eine der großen Vorteile vom Kleingewerbe.

Zunächst fallen Gewerbe- und die Umsatzsteuer weg. Ab einem Einkommen von 9.744 Euro bist du verpflichtet Einkommenssteuer zu zahlen. Welche Gewinngrenzen vorgegeben sind, erfährst du im Detail in diesem Artikel.

Die wichtigsten Steuern für Selbstständige: im Falle eines Kleingewerbes

Anschließend aufgeführte Steuern sind verpflichtend zu bezahlen, wenn du ein Kleingewerbe betreibst:

  • Einkommenssteuer: Deinen Gewinn aus deinem Kleingewerbe (Nebengewerbes) versteuerst du im Kontext der Einkommenssteuer. Der Grundfreibetrag für Alleinstehende beträgt 9.744 Euro und für Verheiratete 19.488 Euro. Dies ist 812,00 Euro im Monat für Singles und für Ehepaare 1.624 Euro. Alle Einnahmen, die über dieser Grenze liegen müssen versteuert werden.
  • Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer befreit.
  • Gewerbesteuer: Eine Gewerbesteuerbefreiung erhalten Freiberufler und Personen, die in der Landwirtschaft arbeiten. Der Gewerbesteuerfreibetrag liegt aktuell bei 24.500 Euro jährlich. Ansonsten sind alle Unternehmer gewerbesteuerpflichtig.
  • Lohnsteuer: Kennt jeder, der als Angestellter arbeitet. Die Lohnsteuer wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen. Lohnsteuer ist erst dann von Bedeutung, wenn der Kleingewerbetreibender Angestellte hat.

Achtung: bis einschließlich 9.744 Euro zahlst du keine Einkommenssteuer, aber nur dann, wenn du auch nicht andere Einkünfte erwirbst. Einkommenssteuer bedeutet, du versteuerst dein gesamtes Einkommen: Selbstständige und nicht-selbstständige Arbeit, Einkünfte durch Vermietung, Dividenden usw.)

Steuern für Selbstständige nach Gewerbeform
Ein fantastischer Überblick: Je nach Gewerbeform musst du diese Steuern abführen.
Quelle: gründerplattform.de

Umsatzsteuer für Selbstständige: Befreiung dank Kleinunternehmerregelung

Bei Gewerbetreibenden greift die Umsatzsteuer. Der Regelsatz ist 19 Prozent oder 7 Prozent bei Lebensmitteln. Der Gewerbetreibende schlägt diesen Prozentsatz auf die Waren oder Dienstleistungen, die er verkauft, darauf und verrechnet es dann mit dem Finanzamt über die Umsatzsteuervoranmeldung.

Hier gibt es eine Ausnahme: Falls du ein Nebenerwerbsgründer, als ein Kleinunternehmer bist und im vorerst klein anfängst, trifft die Kleinunternehmerregelung auf dich zu. So kannst du auf die Umsatzsteuer verzichten und deine Dienstleistungen oder Waren günstiger auf dem Markt anbieten. Die Umsatzvoranmeldung entfällt. Du bist aber verpflichtet auf deiner Rechnung zu vermerken, dass du von der Umsatzsteuer befreit bist und somit musst du keine Umsatzsteuer abführen.

Go Green Finance Tipp: Du bist dann Kleinunternehmer, wenn dein Jahresumsatz nicht die 22.000 Euro überschreitet und im laufenden Jahr nicht über die 50.000 Euro kommst. 

Steuern für Selbstständige: Beispielrechnung eines Kleingewerbeunternehmers

Der 35-Jährige Markus arbeitet als Angestellter Techniker in einem Unternehmen. Er hat als junger Mann eine Ausbildung zum Schreiner gemacht und restauriert nebenher alte Möbel. Da sein Haus immer voller geworden ist, verkaufte er zunächst ein paar Einzelteile online. Die Nachfrage auf seine restaurierten Produkte stieg und sogar Bekannte von Bekannten kamen mit alten Erbstücken, um sie wiederzubeleben.

Er meldete ein Gewerbe an. Dieses war automatisch ein Kleingewerbe. Im ersten Jahr lag sein Umsatz bei 10.000 Euro. Er muss also keine Umsatzsteuer bezahlen. Eine Gewerbesteuer ist auch nicht fällig, da er unter dem Einkommen von 24.500 Euro liegt. Dennoch muss er eine Einkommenssteuer bezahlen, da er mit seinem Lohn als Angestellter und seinen Umsatz im Kleingewerbe über den 9.744 Euro liegt.

Go Green Finance Tipp: für Studenten kann sich eine Freiberuflichkeit in Form von einem Kleingewerbe durchaus lohnen. Sie sind meist über die Familienversicherung Krankenversichert und können neben ihrem Studium bis zu 9.744 Euro im Jahr erwirtschaften ohne darauf Einkommenssteuer zu bezahlen. Mit 812 Euro im Monat kann man ein schönes Studentenleben führen. 

Go Green Finance Fazit: Steuern für Selbstständige

Verfalle ja nicht in den Denkfehler, dass du dich erst mal nicht gewerblich anmeldest, weil du meinst, alles was du jetzt „so verdienst“ muss du nicht abführen. Das Finanzamt kann dich sehr wohl dazu zwingen, Steuern nachzufordern. Berate dich am Besten mit deinem Steuerberater, welche Strategie für dich, die geeignetste ist, damit du deine Steuerbelastung verteilst und dich vor Nachzahlungen schützt.

Sammle alle Belege und Rechnungen, die für dein Unternehmen relevant sind, in einem Ordner. Ich sammle sie in einem manuellen Ordner und erst einmal in ein gesondertes E-Mail-Fach, das nur für Rechnungen dient. Da ich viele Rechnungen über meinen E-Mail-Account erhalte. Die beiden Ordner überreiche ich dann meinem Steuerberater.

Du möchtest dich besser mit Steuern auskennen? Dann kann ich dir die Seite vom Bundesfinanzministerium empfehlen.

Go Green Finance Lesetipp: Die Steuererklärung steht vor der Tür. Erledige deine Steuererklärung und erhalte einen Teil deiner gezahlten Steuern zurück. Hier erfährst du, welches Steuerprogramm das Beste für dich ist!

 

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